
Deutsche Rente auf Mauritius: Besteuerung, Abkommen, Formalitäten
Die gesetzliche Rente bleibt nach Artikel 17 des Abkommens Deutschland–Mauritius in Deutschland steuerpflichtig, Betriebsrenten und private Vorsorge wechseln nach Mauritius. Dieser Leitfaden erläutert die Rechtsgrundlagen, die steuerliche Ansässigkeit, die Krankenversicherung und den Lebensnachweis.
Sie beziehen eine deutsche Rente und denken über Mauritius nach. Dann entscheidet nicht das Bauchgefühl, sondern ein Abkommen – und das Ergebnis überrascht viele: Die gesetzliche Rente der Deutschen Rentenversicherung bleibt in Deutschland steuerpflichtig, auch wenn Sie dauerhaft auf Mauritius leben. Betriebsrenten und private Vorsorge wechseln dagegen den Besteuerungsstaat.
Das Abkommen Deutschland–Mauritius: seit wann es gilt
Deutschland und Mauritius haben am 7. Oktober 2011 ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2012 II auf den Seiten 1050–1051. Zuletzt geändert wurde es durch das Protokoll vom 29. Oktober 2021: Es wurde mit Gesetz vom 26. September 2022 ratifiziert (BGBl. 2022 II S. 530–531) und trat nach der Bekanntmachung vom 8. Februar 2023 am 16. Dezember 2022 in Kraft.
Für Steuern, die im Abzugsweg erhoben werden, gilt eine eigene Regel: Sie greift für Beträge, die ab dem 1. Januar (Deutschland) beziehungsweise ab dem 1. Juli (Mauritius) des Jahres gezahlt werden, das dem Inkrafttreten des Protokolls folgt – also ab 2023.
Artikel 17: der Grundsatz und die Ausnahme, auf die es ankommt
Artikel 17 Absatz 1 stellt die Regel auf: Ruhegehälter, Renten und ähnliche Zahlungen aus einem Vertragsstaat an eine im anderen Staat ansässige Person „können nur in diesem anderen Staat besteuert werden“. Wer auf Mauritius ansässig ist, versteuert seine Rente also dort.
Absatz 2 kehrt das für einen Fall wieder um: Ruhegehälter und andere Zahlungen im Rahmen eines öffentlichen Systems, das zum Sozialversicherungssystem eines Vertragsstaats gehört, dürfen nur in diesem Staat besteuert werden – also dort, wo gezahlt wird. Genau darunter fällt die gesetzliche Rente der Deutschen Rentenversicherung; sie bleibt nach dem Wegzug in Deutschland steuerpflichtig. Auch § 49 Absatz 1 Nummer 7 EStG zählt die Renten der inländischen gesetzlichen Rentenversicherungsträger ausdrücklich zu den inländischen Einkünften.
Welche Renten dagegen auf Mauritius besteuert werden
Alles, was nicht aus einem öffentlichen Sozialversicherungssystem stammt, bleibt bei Absatz 1 und wird am Wohnsitz besteuert:
- Betriebsrenten aus der betrieblichen Altersversorgung;
- Renten aus privater Vorsorge, etwa Rürup- oder Riester-Verträgen;
- private Leibrenten und private Rentenversicherungen.
Als „Rente“ gilt nach Artikel 17 Absatz 3 ein bestimmter Betrag, der regelmäßig zu festgesetzten Zeitpunkten lebenslang oder während eines bestimmten oder bestimmbaren Zeitabschnitts zahlbar ist, als Gegenleistung für eine in Geld oder Geldeswert bewirkte angemessene Leistung. Wie hoch die mauritische Steuer darauf ausfällt, regelt das Abkommen nicht. Klären Sie den Steuersatz vor dem Umzug bei der Mauritius Revenue Authority – wir nennen keine Zahl, die wir nicht selbst geprüft haben.
Artikel 18: Bezüge aus dem öffentlichen Dienst
Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die Deutschland, ein Land, eine Gebietskörperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts für geleistete Dienste zahlt, dürfen nach Artikel 18 Absatz 1 grundsätzlich nur in Deutschland besteuert werden. Nach Mauritius wechselt das Besteuerungsrecht nur, wenn drei Bedingungen zusammentreffen: Die Dienste werden auf Mauritius geleistet, die Person ist dort ansässig, und sie ist entweder mauritische Staatsangehörige oder sie ist nicht ausschließlich deshalb dort ansässig geworden, um diese Dienste zu leisten.
Für die Ruhegehälter selbst ist Absatz 2 strenger: Besteuerung nur in Deutschland, es sei denn, die Person ist auf Mauritius ansässig und besitzt die mauritische Staatsangehörigkeit.
Steuerliche Ansässigkeit: was das deutsche Recht verlangt
Ob Sie Deutschland steuerlich wirklich verlassen haben, entscheidet nicht die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt. Maßgeblich ist § 8 der Abgabenordnung: Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er sie beibehalten und benutzen wird. Die weiterhin verfügbare Wohnung in Deutschland ist deshalb kein Detail.
Nach § 1 Absatz 1 EStG ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wer im Inland Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Fällt beides weg, greift § 1 Absatz 4 EStG: Sie sind dann nur noch beschränkt steuerpflichtig, mit Ihren inländischen Einkünften im Sinne des § 49 EStG – wozu Ihre gesetzliche Rente gehört.
Nach Artikel 4 Absatz 1 des Abkommens gilt als in Deutschland ansässig, wer dort wegen Wohnsitz, ständigem Aufenthalt, Ort der Geschäftsleitung oder eines ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist – nicht aber, wer dort nur mit deutschen Quelleneinkünften besteuert wird. Sind Sie nach beiden Rechtsordnungen ansässig, entscheidet Absatz 2 der Reihe nach: ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen (die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen), gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit, zuletzt eine Verständigung der Steuerverwaltungen.
Was Sie als beschränkt Steuerpflichtiger verlieren
Der Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht ist kein reiner Formwechsel. § 50 Absatz 1 Satz 4 EStG schließt mehrere Vorschriften von der Anwendung aus – unter anderem weite Teile der Sonderausgaben nach § 10 und die außergewöhnlichen Belastungen nach den §§ 33, 33a und 33b.
Der Grundfreibetrag steht in derselben Vorschrift, aber an anderer Stelle. § 50 Absatz 1 Satz 2 EStG ordnet an, dass § 32a Absatz 1 EStG „mit der Maßgabe anzuwenden“ ist, „dass das zu versteuernde Einkommen um den Grundfreibetrag des § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 erhöht wird“. Das zu versteuernde Einkommen wird also vor der Tarifanwendung rechnerisch um den Grundfreibetrag angehoben; seine entlastende Wirkung entfällt damit. Der Nettobetrag, den Sie heute kennen, ist deshalb nicht der Betrag, den Sie später erhalten.
Die Erklärung selbst bleibt einfach: Das Finanzamt Neubrandenburg mit der Zuständigkeit „Rentenempfänger im Ausland“ (RiA) ist nach eigener Darstellung das einzige Finanzamt, das zentral für alle zuständig ist, die im Ausland leben und aus Deutschland nur Renten beziehen. Bei weiteren Einkünften kann ein anderes Finanzamt zuständig sein.
Zwei deutsche Sonderregeln
§ 2 AStG: die erweiterte beschränkte Steuerpflicht
Das Außensteuergesetz kennt eine Regel, die deutschen Staatsangehörigen nach dem Wegzug folgen kann. Wer in den letzten zehn Jahren vor dem Ende seiner unbeschränkten Steuerpflicht als Deutscher mindestens fünf Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war, in ein niedrig besteuerndes Gebiet zieht und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält, unterliegt in den zehn Jahren nach dem Wegzugsjahr einer erweiterten beschränkten Steuerpflicht. Als niedrige Besteuerung gilt nach § 2 Absatz 2 AStG eine Belastung, die um mehr als ein Drittel unter der deutschen liegt – veranschaulicht an einem Einkommen von 77.000 Euro; der Gegenbeweis gelingt bei mindestens zwei Dritteln der vergleichbaren deutschen Steuer.
Das ist keine Aussage über Mauritius: Die Vorschrift benennt kein Land, sondern verlangt eine Rechnung für Ihren Fall. Wir haben sie hier nicht geführt.
§ 95 EStG: die Riester-Rente und ein Wohnsitz außerhalb der EU
Haben Sie einen Riester-Vertrag, gehört dieser Punkt nach oben auf Ihre Liste. Liegt Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt der zulageberechtigten Person ab Beginn der Auszahlungsphase außerhalb der EU-Mitgliedstaaten und der Staaten, auf die das EWR-Abkommen anwendbar ist, greifen die Regeln über die schädliche Verwendung: Die erhaltenen Zulagen können zurückgefordert werden. Mauritius liegt weder in der EU noch im EWR – sprechen Sie mit Ihrem Anbieter, bevor die Auszahlungsphase beginnt.
Krankenversicherung: es gibt kein Abkommen mit Mauritius
Das ist der Teil, den die Steuerplanung fast immer vergisst. Die Deutsche Rentenversicherung führt eine Liste der Staaten, mit denen Deutschland zweiseitige Sozialversicherungsabkommen anwendet – Mauritius steht nicht darauf. Dazu kommt § 16 Absatz 1 Nummer 1 SGB V: Der Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung ruht, solange sich Versicherte im Ausland aufhalten, auch wenn sie dort während eines vorübergehenden Aufenthalts erkranken. Die Krankenversicherung der Rentner deckt Sie dort also nicht ab. Sie brauchen eine private oder internationale Absicherung – kalkulieren Sie die Prämie ein, bevor Sie ein Budget festlegen.
Lebensnachweis: jedes Jahr
Damit Ihre Rente weiterläuft, müssen Sie im Ausland regelmäßig nachweisen, dass Sie leben. Die Deutsche Rentenversicherung beziffert das so: Von rund 1,7 Millionen Renten, die sie ins Ausland zahlt, wird der Lebensnachweis für rund 1,2 Millionen dieser Rentenzahlungen bereits automatisch über einen Datenabgleich zwischen den zuständigen Behörden erbracht; für die übrigen ist er selbst beizubringen. Ob Ihre Rente zur einen oder zur anderen Gruppe gehört, sagt Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger.
Der Versand der Rentenanpassungsmitteilung und der Unterlagen zum Lebensnachweis erfolgt jeweils im Juni und Juli eines Jahres. Wer den Nachweis nicht fristgerecht erbringt, muss damit rechnen, dass die Rente nicht mehr weitergezahlt werden kann. Für den Digitalen Lebensnachweis nutzt man den persönlichen QR-Code und die PostIdent-App – kostenlos und von zu Hause aus.
Österreich und Schweiz: dieselbe Insel, ein anderes Recht
Die hier genannten Vorschriften – § 2 AStG, § 95 EStG, das Sozialversicherungsabkommen, das Finanzamt Neubrandenburg – sind deutsches Recht. Ohne Anknüpfung an Deutschland gelten sie nicht gleich, teils gar nicht. Ob Österreich oder die Schweiz mit Mauritius ein Abkommen haben, das Renten erfasst, haben wir für diesen Leitfaden nicht geprüft. Lassen Sie das gesondert klären.
Vor dem Umzug: was Sie klären sollten
- Ordnen Sie jede Rente zu: gesetzliche Rente, Ruhegehalt aus dem öffentlichen Dienst, Betriebsrente, private Vorsorge – und rechnen Sie sie ohne die Entlastung durch den Grundfreibetrag neu durch.
- Prüfen Sie, ob Ihre Wohnung in Deutschland nach § 8 AO einen Wohnsitz begründet – auch eine selten genutzte.
- Halten Sie fest, welches Finanzamt für Sie zuständig ist: das Finanzamt Neubrandenburg (RiA), solange Sie aus Deutschland nur Renten beziehen, sonst gegebenenfalls ein anderes.
- Tragen Sie den Lebensnachweis in den Kalender ein und klären Sie Krankenversicherung und Riester-Vertrag vor der Abreise.
- Prüfen Sie die Aufenthaltsgenehmigung über eine Immobilie, wenn Ihr Aufenthalt an einen Kauf geknüpft sein soll.
Fazit
Die Besteuerung Ihrer Rente folgt keiner Faustregel, sondern den Artikeln 17 und 18 des Abkommens: Die gesetzliche Rente bleibt beim deutschen Fiskus, Betriebsrenten und private Vorsorge wechseln, Ruhegehälter aus dem öffentlichen Dienst bleiben fast immer. Daneben entscheiden drei Themen ohne Bezug zur Steuer über das Vorhaben: Krankenversicherung, Lebensnachweis und Riester-Klausel. Unser Leitfaden zum Ruhestand auf Mauritius behandelt Aufenthalt, Budget und Regionenwahl.
⚠️ Der Irrtum, der teuer wird: anzunehmen, dass mit dem Umzug die gesamte deutsche Rente auf Mauritius besteuert wird. Artikel 17 Absatz 2 belässt die Besteuerung der gesetzlichen Rente in Deutschland – und § 50 Absatz 1 Satz 2 EStG nimmt Ihnen dort zugleich die Entlastung durch den Grundfreibetrag. Zusammen ergibt das eine andere Nettorente, als viele erwarten.
Häufige Fragen
Wird meine gesetzliche Rente auf Mauritius besteuert?
Nein. Nach Artikel 17 Absatz 2 werden Ruhegehälter und andere Zahlungen aus einem öffentlichen System der Sozialversicherung nur in dem Staat besteuert, der sie leistet – hier also in Deutschland.
Und meine Betriebsrente oder private Rentenversicherung?
Diese fallen unter Artikel 17 Absatz 1: Sie dürfen nur im Staat der Ansässigkeit besteuert werden, bei einem Wohnsitz auf Mauritius also dort.
Bleibt meine deutsche Krankenversicherung bestehen?
Nach § 16 Absatz 1 Nummer 1 SGB V ruht der Leistungsanspruch bei einem Aufenthalt im Ausland, und Mauritius steht nicht auf der Liste der Staaten mit einem Sozialversicherungsabkommen. Planen Sie eine private Absicherung ein.
Welche Rolle spielt eine Immobilie dabei?
Für die Besteuerung Ihrer Rente keine: Artikel 17 knüpft an die Ansässigkeit an, nicht an Eigentum. Welche Regeln für ausländische Käufer gelten, erläutert unser Leitfaden zum Kaufen und Investieren auf Mauritius.
Quellen
- Bundesfinanzministerium, Abkommenstext Deutschland–Mauritius, Artikel 4, 17 und 18 (PDF)
- Gesetz zum Änderungsprotokoll und Bekanntmachung über sein Inkrafttreten, Bundessteuerblatt 2023 Nr. 5
- Gesetze im Internet: § 8 AO, § 1 EStG, § 32a EStG, § 49 EStG, § 50 EStG, § 95 EStG, § 2 AStG, § 16 SGB V
- Finanzamt Neubrandenburg (RiA)
- Deutsche Rentenversicherung: Sozialversicherungsabkommen und Lebensnachweis (Meldung vom 31. Juli 2025)
Dieser Beitrag informiert und gibt den Stand der genannten Quellen wieder. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren Fall vor dem Umzug von einer Fachperson für internationales Steuerrecht prüfen.
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