
EDB-Abgabe beim PDS-Kauf auf Mauritius: Berechnung, Fälligkeit, Befreiungen
Die EDB-Abgabe beim PDS-Kauf auf Mauritius fällt beim Erwerb einer Immobilie im Rahmen des Property Development Scheme an. Berechnung, Fälligkeit und mögliche Befreiungen im Überblick.
Die EDB-Abgabe beim PDS-Kauf betrifft Anleger, Auswanderer und ausländische Käufer unmittelbar, sobald sie auf Mauritius eine Immobilie im Rahmen des Property Development Scheme erwerben. Der Economic Development Board erhebt sie im Zuge der Transaktion. Höhe, Berechnung und mögliche Befreiungen gehören deshalb zu den Punkten, die vor jedem Kauf geklärt sein müssen.
Was ist die EDB-Abgabe beim PDS-Kauf auf Mauritius?
Die EDB-Abgabe beim PDS-Kauf ist eine besondere Abgabe auf den Erwerb einer Immobilie im Rahmen des Property Development Scheme (PDS). Dieses Programm lenkt ausländisches Kapital in den mauritischen Immobilienmarkt; bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags wird die Abgabe fällig. Sie geht an den Economic Development Board (EDB) und kommt zu den übrigen Erwerbskosten auf Mauritius hinzu.
Das Property Development Scheme erlaubt Nicht-Staatsbürgern den Kauf von Villen, Wohnungen oder Residenzen in genehmigten Projekten, unter bestimmten Voraussetzungen verbunden mit einer Aufenthaltsgenehmigung. Die EDB-Abgabe beim PDS-Kauf gilt für die meisten dieser Transaktionen, abgesehen von genau umrissenen Befreiungen.
Wie hoch ist die EDB-Abgabe und wie wird sie berechnet?
Die EDB-Abgabe beim PDS-Kauf wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises ausgedrückt. Dieser Satz kann sich nach den amtlichen Vorgaben ändern. Den genauen Betrag entnehmen Sie den geltenden Texten oder erfragen ihn bei einem Immobilienfachmann auf Mauritius.
Berechnungsgrundlage ist der im Kaufvertrag ausgewiesene Kaufpreis. Bei einer Immobilie im PDS-Regime bemisst sich die Abgabe also am gesamten vom Käufer gezahlten Betrag, ohne Nebenkosten (Notar, Registrierung und Weiteres).
Beim Immobilienkauf auf Mauritius kommen weitere Kosten hinzu. Eine vollständige Beispielrechnung finden Sie in unserem Beitrag zur Berechnung der Erwerbskosten.
Wann wird die EDB-Abgabe beim PDS-Kauf fällig?
Fällig wird die EDB-Abgabe in der Regel bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags vor dem Notar. Sie ist vor dem Abschluss der Transaktion zu zahlen und Voraussetzung dafür, dass die Immobilie auf den Namen des Käufers eingetragen wird. Von ihrer Zahlung hängen also die Wirksamkeit des Erwerbs und die Ausstellung der Eigentumsurkunden ab.
Der beauftragte Notar zieht die Abgabe ein und führt sie an die zuständigen Stellen ab. Planen Sie diesen Betrag von Beginn an in Ihre Finanzierung ein.
Wer kann von der EDB-Abgabe befreit werden?
In bestimmten Fällen bestehen Befreiungen oder Ermäßigungen bei der EDB-Abgabe auf PDS-Käufe. Solche Maßnahmen ergeben sich meist aus der mauritischen Gesetzgebung oder aus Programmen zur Investitionsförderung. Prüfen Sie die Voraussetzungen und etwaige Änderungen jeweils bei den zuständigen Stellen oder mit Ihrem Immobilienberater.
Befreiungen können an bestimmte Käuferprofile, an einzelne Projekte oder an Aktionszeiträume des EDB geknüpft sein. So gab es bereits befristete Befreiungen, um Investitionen in bestimmte Bereiche oder in Immobilien mit festgelegten Merkmalen anzuregen. Ziehen Sie die amtlichen Texte heran oder fragen Sie einen Fachmann, welche Befreiungen zum Zeitpunkt Ihres Vorhabens gelten.
Wie lässt sich die EDB-Abgabe für einen typischen PDS-Kauf überschlagen?
Für eine Überschlagsrechnung gehen Sie so vor:
- Den Kaufpreis der Immobilie bestimmen (ohne Nebenkosten).
- Den geltenden Satz der EDB-Abgabe auf diesen Betrag anwenden.
- Die übrigen Erwerbskosten hinzurechnen (Notarkosten, Registrierungsgebühr und Weiteres), um die Gesamtkosten zu erhalten.
Eine ausführliche Beispielrechnung mit Erläuterung jeder einzelnen Position finden Sie in unserem Leitfaden zu den Kaufnebenkosten auf Mauritius.
Welche Änderungen gab es zuletzt bei der EDB-Abgabe auf PDS-Käufe?
Die Regeln zur EDB-Abgabe folgen der Investitionspolitik von Mauritius. Sätze, Berechnungsweise oder Befreiungen können von den zuständigen Stellen angepasst werden. Verfolgen Sie die Entwicklung daher über die amtlichen Quellen wie den Economic Development Board oder die Mauritius Revenue Authority.
Wenn Zweifel bleiben oder Sie mögliche Änderungen vorwegnehmen wollen, sprechen Sie mit einem Immobilienfachmann oder einem Steuerberater, der internationale Transaktionen auf Mauritius kennt.
Welche weiteren Kosten fallen beim PDS-Kauf auf Mauritius an?
Neben der EDB-Abgabe bringt der Kauf im PDS-Regime weitere Posten mit sich:
- Notarkosten (berechnet auf den Kaufpreis)
- Registrierungsgebühr
- gegebenenfalls Bearbeitungsgebühren oder Kosten für die Aufenthaltsgenehmigung
- Bankgebühren und Kosten für internationale Überweisungen
Den vollständigen Überblick gibt unser Dossier Kaufen und investieren auf Mauritius: der komplette Leitfaden.
Wie planen Sie Ihren PDS-Kauf mit Blick auf die EDB-Abgabe?
Damit Ihre Investition steht und die EDB-Abgabe niemanden überrascht, gehen Sie so vor:
- Klären Sie vorab den geltenden Satz und mögliche Befreiungen.
- Ziehen Sie einen erfahrenen Notar oder Immobilienberater auf Mauritius hinzu.
- Rechnen Sie sämtliche Kosten vollständig durch, damit später nichts nachkommt.
- Verfolgen Sie die Regeländerungen und nutzen Sie günstige Maßnahmen, sobald sie greifen.
Eine persönliche Begleitung sichert Ihren Erwerb ab und bringt die steuerliche Gestaltung Ihrer Investition auf Mauritius in Form.
Das Wichtigste zur EDB-Abgabe und zum PDS-Kauf auf Mauritius
Die EDB-Abgabe beim PDS-Kauf gehört zu den Posten, die eine Immobilieninvestition auf Mauritius von Anfang an einplant. Höhe, Berechnung, Fälligkeit und mögliche Befreiungen richten sich nach den geltenden Regeln. Für eine genaue Rechnung und eine passgenaue Begleitung sprechen Sie mit einem Fachmann oder lesen Sie unseren vollständigen Leitfaden zum Immobilienkauf auf Mauritius.
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