
Freelance oder Gesellschaft auf Mauritius: welcher Status zu welchem Vorhaben passt
Self-Employed für 50.000 USD oder Gesellschaft mit Investor Permit für 100.000 USD: Es entscheidet das Vorhaben, nicht der Betrag.
Wer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz mit einem beruflichen Vorhaben nach Mauritius zieht, muss sich zwischen zwei sehr unterschiedlichen Permits entscheiden: dem Status Self-Employed, der eine Anfangsinvestition von 50.000 USD voraussetzt, oder dem Investor Permit auf Grundlage einer Gesellschaft, das 100.000 verlangt. Die Frage ist jedoch nicht allein eine des Betrags. Sie betrifft die Natur des Vorhabens, sie betrifft, wer wem Rechnungen stellt, und sie betrifft die Steuern, die anschließend auf die erwirtschafteten Einkünfte fallen.
Die entscheidende Frage lautet nicht, welche der beiden Optionen die bessere ist
Der Vergleich zwischen 50.000 und 100.000 USD erweckt den Eindruck, es gehe um ein Budget. Tatsächlich folgen die beiden Status zwei verschiedenen Logiken. Der Self-Employed stellt Rechnungen im eigenen Namen, allein, im Dienstleistungssektor, mit einer faktischen Obergrenze für den Umfang der Tätigkeit. Eine auf Mauritius gegründete Gesellschaft erlaubt es, Personal einzustellen, unter einer Firma zu fakturieren, das Steuerregime für Unternehmen zu nutzen und gegebenenfalls Dienstleistungen von Mauritius aus ins Ausland zu verkaufen. Am Anfang steht also nicht das verfügbare Kapital, sondern eine einfache Frage: Soll das Vorhaben eine Einzeltätigkeit bleiben, oder soll daraus eine Struktur werden, die Menschen beschäftigt und die auch dann weiterläuft, wenn ihr Gründer nicht vor Ort ist?
Der Status Self-Employed: was das Permit wirklich verlangt
Der Self-Employed Permit richtet sich an Nicht-Staatsbürger, die beim Registrar of Businesses eingetragen sind oder als Einpersonengesellschaft arbeiten, und zwar ausschließlich im Dienstleistungssektor. Die Bedingungen sind präzise: eine Anfangsinvestition von 50.000 USD oder dem Gegenwert in einer frei konvertierbaren Währung, ein beglaubigter Kontoauszug als Herkunftsnachweis der Mittel und die schriftliche Zusage, diesen Betrag innerhalb von 60 Tagen nach Erteilung des Permits auf ein mauritisches Konto zu überweisen. Zum Antrag gehören außerdem drei Absichtserklärungen, zwei davon von möglichen lokalen Kunden: Der Self-Employed ist also nicht allein dafür gedacht, von Mauritius aus ausländische Kunden zu bedienen.
Das Permit wird für zehn Jahre erteilt. Es schreibt ab dem dritten Jahr einen Mindestumsatz von 2 Millionen Rupien vor, ab dem fünften Jahr 3 Millionen für die Verlängerung. Der Inhaber darf eine einzige Person beschäftigen, auf einer lokalen Verwaltungsstelle. Die Gebühren betragen 1.000 USD für das Permit sowie 50 USD Bearbeitungsgebühr ohne Erstattung. Welche Unterlagen Sie vor der Antragstellung zusammentragen, behandelt unser Leitfaden zum Self-Employed Permit; wie Sie die persönlichen Schritte rund um dieses Permit ordnen, zeigt als Freelancer nach Mauritius ziehen.
Gesellschaft und Investor Permit: eine Stufe darüber
Eine Gesellschaft auf Mauritius begründet für sich genommen kein Aufenthaltsrecht. Wer vor Ort davon leben will, braucht ein Investor Permit. Seit den Ankündigungen des jüngsten Staatshaushalts verlangt dieses Permit eine Mindestinvestition von 100.000 USD, zuvor lag die Schwelle niedriger. Die Gesellschaft muss anschließend ab dem dritten Jahr einen Umsatz von mindestens 5 Millionen Rupien erwirtschaften und ab dem fünften Jahr 8 Millionen, um das Permit zu behalten; das EDB prüft zu diesem Zeitpunkt erneut. Wie beim Self-Employed wird das Permit für bis zu zehn Jahre gewährt, gegen 1.000 USD Gebühr und 50 USD für die Bearbeitung.
Der wesentliche Vorteil liegt nicht im Permit selbst, sondern in dem, was die Gesellschaft danach möglich macht: einstellen ohne die Grenze eines einzigen Beschäftigten, eine Beteiligungsstruktur aufbauen und, wenn die Gesellschaft Waren exportiert, einen ermäßigten Steuersatz nutzen. Sie ist zugleich die Struktur, mit der Sie eine Immobilie auf den Namen des Unternehmens statt auf den eigenen erwerben — eine Möglichkeit, die eine Immobilie auf Mauritius über die eigene Gesellschaft kaufen im Einzelnen beschreibt.
Was jeder Status an der Steuer ändert
Ein Self-Employed wird wie eine Privatperson besteuert. Für das Steuerjahr vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 gilt ein Tarif von 0 % auf die ersten 500.000 Rupien zu versteuerndes Einkommen, 10 % auf die folgenden 500.000 Rupien und darüber hinaus 20 %. Auf den Teil des Einkommens, der 12 Millionen Rupien im Jahr übersteigt, kommt eine Fair Share Contribution von 15 % hinzu, für dieses Steuerjahr und die beiden folgenden.
Eine Gesellschaft wird getrennt von ihrem Geschäftsführer besteuert, mit dem Regelsatz von 15 % auf den Gewinn, ermäßigt auf 3 % für eine Gesellschaft, deren Geschäft im Export von Waren besteht. Bestimmte Einkunftsarten, etwa ausländische Dividenden oder Zinsen einer Gesellschaft, die auf Mauritius die Substanzanforderungen erfüllt, können teilweise befreit sein — zu 80 %, in manchen Fällen sogar zu 95 %. Zahlt sich der Geschäftsführer anschließend ein Gehalt oder Dividenden aus, gilt für ihn persönlich wieder der oben beschriebene Einkommensteuertarif. Welche Beiträge zusätzlich anfallen, je nachdem ob Sie im eigenen Namen oder über eine Gesellschaft fakturieren, behandelt Sozialbeiträge auf Mauritius je nach Status.
In einem Punkt liegen beide Status gleichauf: Die Registrierung zur Mehrwertsteuer wird zur Pflicht, sobald ein steuerbarer Umsatz 3 Millionen Rupien im Jahr übersteigt oder zu übersteigen droht. Diese Regel gilt seit dem 1. Oktober 2025 und trifft jede erwerbstätige Person, unabhängig von der gewählten Rechtsform.
Self-Employed oder Gesellschaft: der Vergleich in Zahlen
| Kriterium | Self-Employed | Gesellschaft + Investor Permit |
|---|---|---|
| Erforderliche Anfangsinvestition | 50.000 USD, binnen 60 Tagen nach Mauritius überwiesen | mindestens 100.000 USD |
| Laufzeit des Permits | 10 Jahre | bis zu 10 Jahre, erneute Prüfung im Jahr 5 |
| Mindestumsatz, Jahr 3 | 2 Millionen MUR | 5 Millionen MUR |
| Schwelle für die Verlängerung, Jahr 5 | 3 Millionen MUR | 8 Millionen MUR |
| Nach dem Permit zulässige Beschäftigte | 1 lokale Verwaltungsstelle | keine eigene Obergrenze in diesem Permit |
| Gebühren für das Permit | 1.000 USD + 50 USD Bearbeitung | 1.000 USD + 50 USD Bearbeitung |
| Besteuerung der Einkünfte aus der Tätigkeit | Tarif 0 % / 10 % / 20 %, dazu Fair Share Contribution oberhalb von 12 Millionen MUR/Jahr | Körperschaftsteuer 15 %, oder 3 % beim Export von Waren |
| Eintragung der Struktur | Registrar of Businesses | Corporate and Business Registration Department, ab 500 MUR im Jahr |
Den Status während des Aufenthalts wechseln
Keiner der beiden Status gilt lebenslang. Die Richtlinien des EDB sehen den Wechsel von einer Permit-Kategorie in eine andere ausdrücklich vor: Ein Self-Employed, dessen Geschäft wächst, kann auf ein Investor Permit wechseln, indem er einen neuen Antrag stellt und ein Schreiben zur Aufhebung des laufenden Permits beilegt. Dieser Wechsel lohnt sich für ein Vorhaben, das allein startet und dessen Geschäft einige Jahre später eine Gesellschaft rechtfertigt — um einzustellen oder um das Steuerregime für Unternehmen zu nutzen.
Welcher Status für welches Vorhaben
- Eine Beraterin oder ein Selbstständiger mit zwei oder drei Kunden, ohne die Absicht, kurzfristig einzustellen, entspricht dem Profil Self-Employed: Der Einsatz zu Beginn ist niedriger und die Struktur am einfachsten zu halten.
- Wer einstellen, Kapital aufnehmen oder eine Beteiligungsstruktur aufbauen will, entspricht dem Profil Gesellschaft mit Investor Permit, trotz der höheren Einstiegsschwelle.
- Ein Warenexport, bei dem der ermäßigte Satz von 3 % die Rendite spürbar verändert, lässt sich nur über eine Gesellschaft denken: Der Self-Employed bleibt auf Dienstleistungen begrenzt.
- Ein Vorhaben mit offenem Ausgang, das wachsen oder klein bleiben kann, zwingt zu keiner sofortigen Entscheidung: als Self-Employed beginnen und später auf eine Gesellschaft wechseln — diesen Weg sehen die Texte vor.
Wenn Sie diese berufliche Ansiedlung mit einem Immobilienkauf verbinden, geben die Neubauten auf Neubauprojekte auf Mauritius einen ersten Anhaltspunkt für das Budget, den Sie der Investitionssumme gegenüberstellen können, die jedes der beiden Permits verlangt.
Drei Fragen vor der Entscheidung
Gilt die Mehrwertsteuerschwelle von 3 Millionen Rupien je nach Status unterschiedlich? Nein: Der Text, der sie einführt, erfasst jede Person, deren Umsatz diese Grenze überschreitet, ohne Unterschied nach der Rechtsform.
Darf ein Self-Employed jemanden einstellen? Ja, aber nur eine Person, auf einer lokalen Verwaltungsstelle. Ein Team lässt sich unter diesem Status nicht aufbauen.
Muss man sein Self-Employed Permit schließen, bevor man ein Investor Permit beantragt? Ein Schreiben zur Aufhebung des laufenden Permits gehört zum Antrag auf Kategoriewechsel; die beiden Permits bestehen nicht nebeneinander.
Quellen und Prüfung
- Economic Development Board — Occupation Permit Guidelines (Self-Employed, Investor, Kategoriewechsel, Gebühren)
- Economic Development Board — Aktualisierung 2026 der Schwellen für Investor Permit und Self-Employed
- Mauritius Revenue Authority — Steuersätze für Gesellschaften
- Mauritius Revenue Authority — Einkommensteuertarif und Fair Share Contribution, Steuerjahr 2025-2026
- Mauritius Revenue Authority — Mitteilung zur Schwelle für die Mehrwertsteuerregistrierung
- Corporate and Business Registration Department — Gebührenübersicht für die Eintragung
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