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8 Oktober 2026 Westimmo

Preis verhandeln beim Immobilienkauf auf Mauritius: Hebel für Käufer

Keine offizielle Stelle veröffentlicht den Abstand zwischen Angebots- und Verkaufspreis auf Mauritius. Diese Hebel hat der Käufer, und diesen einen sollte er meiden.

Keine offizielle Stelle veröffentlicht den Abstand zwischen Angebotspreis und Verkaufspreis auf Mauritius. Einen Standardrabatt gibt es deshalb nicht: Beim Preis verhandeln zählen Argumente, nicht ein Prozentsatz. Der einzige öffentliche Anhaltspunkt ist der Preisindex für abgeschlossene Verkäufe von Statistics Mauritius. Er lag im zweiten Quartal 2026 bei 248,9 (Basis 2019 = 100) und damit nur 0,4 % über dem Vorjahreswert. Wenn sich die Preise binnen zwölf Monaten kaum bewegt haben, lässt sich ein deutlich überhöhter Angebotspreis schwerer verteidigen.

Was der offizielle Index misst – und was nicht

Der Index beruht auf den beim Registrar General eingetragenen Kaufverträgen für Häuser und Wohnungen. Er bildet also tatsächlich vereinbarte Preise ab, keine Wunschpreise. Er gilt landesweit und ist vorläufig; wo ein Preis Grundstück und Gebäude zusammen umfasst, ließ sich der Bodenwert nicht herausrechnen. Von Quartal zu Quartal schwankt er spürbar: 247,8 im zweiten Quartal 2025, 234,5 im dritten, 248,9 im zweiten Quartal 2026.

Das sagt etwas über den Markt, nicht über Ihre Immobilie. Um den Preis eines bestimmten Hauses zu hinterfragen, brauchen Sie vergleichbare Verkäufe in derselben Lage und eine begründete Bewertung. Die Methode beschreibt unser Ratgeber zur Immobilienbewertung auf Mauritius; Preisspannen nach Region finden Sie unter Immobilienpreise auf Mauritius.

Die Hebel des Käufers

Aktuelle Vergleichsverkäufe

Dieses Argument wiegt am schwersten: zwei oder drei ähnliche Objekte in derselben Lage und im selben Zustand, die günstiger verkauft wurden. Fragen Sie den Makler danach, und lassen Sie die Zahlen von einem unabhängigen Gutachter prüfen, wenn der Abstand groß ist.

Belegte Mängel

Ein Dach, das erneuert werden muss, ein Anbau ohne Genehmigung, eine fehlende Bezugsfertigkeitsbescheinigung (Occupation Certificate): Jeden dieser Punkte können Sie beziffern, und jeder rechtfertigt einen niedrigeren Preis oder eine Bedingung, die vor der Unterzeichnung erfüllt sein muss. Nicht genehmigte Anbauten behandelt unser Artikel zum Kauf eines bestehenden Hauses und zum Occupation Certificate.

Sicherheit des Abschlusses

Ein Verkäufer vergleicht Angebote, nicht nur Preise. Eine bereits zugesagte Finanzierung, eine Zahlung, die nicht von einem Verkauf im Ausland abhängt, und ein naher Beurkundungstermin sind für ihn Geld wert. Klären Sie das, bevor Sie ein Angebot abgeben: Siehe Immobilienkredit auf Mauritius für ausländische Käufer und Währungsrisiko beim Immobilienkauf.

Die Bedingungen des Vorvertrags

Ein von beiden Parteien unterzeichneter Vorvertrag (Promesse de vente) gilt bereits als Verkauf (Artikel 1589 des mauritischen Code civil). Ein niedrigerer Preis ohne aufschiebende Bedingung kann Sie teurer zu stehen kommen als ein höherer Preis, der durch eine Finanzierungs- oder Hypothekenlöschungsklausel abgesichert ist. Legen Sie Preis und Bedingungen gemeinsam fest, und nutzen Sie dafür den Ratgeber zu den aufschiebenden Bedingungen im Vorvertrag.

Ein Preisnachlass senkt auch die Abgaben des Käufers

Beim Weiterverkauf beträgt die vom Verkäufer zu zahlende Land Transfer Tax nach dem Gesetz 5 % (Land (Duties and Taxes) Act, Second Schedule, Part A). Die Richtlinien der EDB nennen eine vom Käufer zu tragende Registrierungsgebühr von 5 %, in IRS, RES und PDS gleichermaßen. Beide richten sich nach dem Preis, der in der Urkunde steht.

Ein Rechenbeispiel für einen Weiterverkauf: Ein Objekt wird für Rs 12.500.000 angeboten und für Rs 12.000.000 verkauft. Der Nachlass beträgt Rs 500.000. Die Registrierungsgebühr des Käufers sinkt von Rs 625.000 auf Rs 600.000, er spart also zusätzlich Rs 25.000, und die Steuer des Verkäufers sinkt um denselben Betrag. Beim Erstkauf in einem IRS oder RES beträgt die Gebühr 5 % des Preises oder 70.000 USD, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Greift die Obergrenze, senkt ein Nachlass die Gebühr nicht. Die Kosten im Einzelnen finden Sie in unserem Artikel zu Registrierungsgebühr und Notarkosten.

Ein Sonderfall betrifft den Verkäufer. Seit dem Finance Act 2026 (Gesetz Nr. 14 von 2026, am 12. August 2026 ausgefertigt) fällt bei der Übertragung einer Wohnimmobilie auf Staatsland oder auf Pas Géométriques an einen Nicht-Staatsbürger eine zusätzliche Abgabe von 10 % an, die der Verkäufer trägt. Sie entfällt, wenn vor dem 19. Juni 2026 ein Reservierungsvertrag oder ein notarieller Vorvertrag unterzeichnet wurde. Gehört Ihr Objekt in diese Kategorie, fragen Sie nach, wie der Verkäufer die Kosten auffangen will, bevor Sie Ihr Angebot festlegen.

Was Sie nicht verhandeln dürfen: einen zu niedrigen Preis in der Urkunde

Wer in der Urkunde einen niedrigeren als den tatsächlichen Preis angibt, um weniger Abgaben zu zahlen, spart nur scheinbar. Übersteigt der Marktwert, wie ihn der zuständige Ausschuss neu festgesetzt oder bestimmt hat, den Preis der Urkunde um mehr als 10 %, fordert der Registrar General zusätzlich zu den Abgaben und Steuern eine Strafzahlung: 10 % des Unterschieds, wenn dieser zwischen 10 und 50 % des Urkundenpreises liegt, und 25 %, wenn er darüber hinausgeht (Section 35 des Land (Duties and Taxes) Act). Sie kann sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer verlangt werden. Der Nachlass, der zählt, ist der in der Urkunde.

Neubau: was verhandelbar ist und was nicht

Beim Verkauf in künftigem Fertigstellungszustand (Vente en l’état futur d’achèvement, VEFA) wird der Preis nach Baufortschritt in Raten gezahlt, wie die EDB unter Verweis auf Artikel 1601-30 des Code civil festhält: 25 % bei Unterzeichnung, 10 % nach den Fundamenten, 35 % nach dem Rohbau unter Dach, 25 % bei Fertigstellung und 5 % bei Bereitstellung. Dieser Zahlungsplan setzt den Rahmen des Vertrags. Verhandelbar sind der Preis, die enthaltene Ausstattung oder Möblierung und der Übergabetermin. In den von Westimmo angebotenen Neubauprojekten trägt der Bauträger die Maklerprovision (Einzelheiten zur Maklerprovision).

Das Angebot formulieren

Machen Sie Ihr Angebot schriftlich, mit Preis, aufschiebenden Bedingungen, angestrebtem Beurkundungstermin und kurzer Gültigkeitsdauer. Handeln Sie nicht zuerst den Preis aus und fügen Sie die Bedingungen erst danach hinzu: Der Verkäufer würde darin eine zweite Runde von Preisnachlässen sehen. Der Notar hält die Einigung anschließend fest; seine Aufgabe beschreibt der Artikel Die Rolle des Notars beim Immobilienkauf. Wie der Verkäufer die Lage sieht, erfahren Sie unter Warum sich ein Haus nicht verkauft.

Quellen und Prüfungen

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